Alle turkmenischen Staatsangehörige, die Turkmenistan über seine politischen Grenzen verlassen haben, für einen dauerhaften Aufenthalt in einem anderen Land oder auch für Dienst- & Arbeitsaufenthalte bzw. für Aufenthalte zwecks des Studium oder eines anderen Lehrganges für länger als 3 Monate, müssen Ihren Aufenthalt bei dem Konsulat registrieren lassen.
Beachten Sie: An Stelle der unterschriebenen Person, deren Aufenthaltsregistrierung erfolgreich war, ist keine weitere Unterschrift und kein Datum notwendig.
Über das Ende der Dienstreise oder des Studiums bzw. eines anderen Lehrganges, ist das Konsulat in schriftlicher Form davon zu informieren. In diesem Zusammenhang wird Ihre Aufenthaltsregistrierung rückgängig gemacht.
Die Registrationskarte_Anmeldekarte der Bürger Türkmenistans, deren dauerhafter Aufenthalt im Ausland befindet
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Регистрационная карточка граждан Туркменистана, командированных за границу по работе или учебе
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Регистрационная карточка граждан Туркменистана, постоянно проживающих за границей
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