KONSULARISCHE DIENSTE
Konsularische Anmeldung
Alle turkmenischen Staatsangehörige, die Turkmenistan über seine politischen Grenzen verlassen haben, für einen dauerhaften Aufenthalt in einem anderen Land oder auch für Dienst- & Arbeitsaufenthalte bzw. für Aufenthalte zwecks des Studium oder eines anderen Lehrganges für länger als 3 Monate, müssen Ihren Aufenthalt bei dem Konsulat registrieren lassen.
- Ein ausgefülltes Meldeformular (Formular soll mit Druckbuchstaben ausgefüllt werden).
- Passfoto.
- Wenn in den Pass die Kinder eingetragen sind, die Daten der Kinder sollen auch ins Formular eingetragen werden und ein Passfoto von denen beigelegt werden.
- Sollte Ihre Daten in die vorgesehenen Spalten des Formulars nicht passen, können Sie die Rückseite des Formulars benutzen.
- Nationalpass (fur die Eintragung des Stempels der Registrierung).
- Kopien der 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 32 Seiten des Passes.
- Vorfrankierter Rückumschlag mit Rücksendeadresse (3,60 EUR).
- Im Falle der Ruckreise nach Turkmenistan zwecks ständigen Wohnsitzes, müssen die angemeldete Personen abgemeldet werden.
Beachten Sie: An Stelle der unterschriebenen Person, deren Aufenthaltsregistrierung erfolgreich war, ist keine weitere Unterschrift und kein Datum notwendig.
Über das Ende der Dienstreise oder des Studiums bzw. eines anderen Lehrganges, ist das Konsulat in schriftlicher Form davon zu informieren. In diesem Zusammenhang wird Ihre Aufenthaltsregistrierung rückgängig gemacht.
Wichtige Information
Die Registrationskarte_Anmeldekarte der Bürger Türkmenistans, deren dauerhafter Aufenthalt im Ausland befindet
Регистрационная карточка граждан Туркменистана, командированных за границу по работе или учебе
Регистрационная карточка граждан Туркменистана, постоянно проживающих за границей